Ausschusspräsident
Marco Ammon
Sekretärin
Lea Kaletsch
Ausschussmitglieder
Sandra Degen
Miro Studer
Susanne Frey Schmid
Frowin Rausis
Die Gemeinde Ligerz sucht aufgrund der Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers per 1. März 2026 oder nach Vereinbarung eine Leiterin Werkhof / einen Leiter Werkhof 80% - 100%.
Detaillierte Informationen finden Sie im Stelleninserat.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Von Montag, 6. Oktober bis Freitag, 12. Dezember 2025
Der Betrieb der Standseilbahn zwischen Ligerz und Prêles ist eingestellt. Der Grund dafür sind Revisionsarbeiten, die
Erneuerung der Technik sowie die Modernisierung der Bergstation.
- Reisende zwischen Ligerz und Prêles benutzen die PostAuto-Linien 134/135 via Twann.
- Reisende zwischen Ligerz, Bahnhof; Ligerz, Schernelz und Ligerz, Festi benutzen den zeitweise verkehrenden Ersatzbus.
- Ligerz Pilgerweg wird nicht bedient.
Im Rahmen der Winterunterhaltsarbeiten der Twannbach-Schlucht wurde auch der Zustand der Brücken überprüft. Aufgrund der fortschreitenden Baufälligkeit der Geniebrücke musste diese sofort bis auf weiteres gesperrt werden.
Somit ist auch der Wanderweg von Gaicht nach Schernelz über diese Brücke gesperrt worden.
Der Gemeinderat von Ligerz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Schutzzonenplan Rebmauern und die Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (BNR) Art. 12.1 und 12.2 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Planung beinhaltet folgende Unterlagen (Genehmigungsinhalt):
- Schutzzonenplan Rebmauern Plan Nr. 1 Ligerz West, 1:1’000
- Schutzzonenplan Rebmauern Plan Nr. 2 Ligerz Ost, 1:1’000
- Änderung Bau- und Nutzungsreglements Art. 12.1 und 12.2
Weitere Unterlagen (orientierend):
- Erläuterungsbericht
Die Unterlagen liegen vom 6. Juni 2025 bis und mit 7. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung Ligerz oder auf der Webseite der Gemeinde www.ligerz.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflagefrist können Anliegen (Anträge inkl. Begründungen) schriftlich eingereicht werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Ligerz, Hübeli 4, 2514 Ligerz zu richten. Die Mitwirkungseingaben werden anschliessend ausgewertet (nicht anonym).
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Interesse und für die aktive Mitarbeit.
Ligerz, Mai 2025
Der Gemeinderat
Die Unterlagen finden Sie unter diesen Link.
Gemäss einer Information der Gemeinde Lyss wurde die Kleintierklappe bei der Tierkörpersammelstelle Lyss per sofort ausser Betrieb genommen, da es in letzter Zeit vermehrt zu unsachgemässen Entsorgungen, zu unschönen Situationen und wiederholte Blockierungen der Klappe führte.
Wir bitten Sie, die Benutzungsordnung zu befolgen
Mittwoch, 18. Juni 2025, 20.00 Uhr, im Saal Kreuz Ligerz, Hauptstrasse 17
Traktanden
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024
- Teilrevision Ortsplanung BMBV und Gewässerraum: Beschluss zu Handen Genehmigungsbehörde
- Teilrevision Ortsplanung SFG: Genehmigung Nachkredit
- Jahresrechnung 2024: Genehmigung
- Verkauf Stromnetz Ligerz an BKW AG: Genehmigung
- Mitteilungen des Gemeinderats
- Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Versammlung und die Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung BMBV und Gewässerraum (Traktandum 2) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Ligerz öffentlich auf.
In die Unterlagen zu den übrigen Geschäften kann 10 Tagen vor der Versammlung Einsicht genommen werden.
Rund drei Wochen vor der Gemeindeversammlung wird allen Haushaltungen eine Botschaft zugestellt, in welcher der Gemeinderat die Traktanden näher erläutert.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger freundlich ein teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (Art. 63 und 67 a VRPG) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Für Wahlgeschäfte beträgt die Beschwerdefrist
10 Tage.
Gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Ligerz, 12. Mai 2025 Der Gemeinderat
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024
Sicher haben auch Sie sich schon mit dieser Frage auseinander gesetzt. Die Gemeinden Ligerz und Twann-Tüscherz haben für die Klärung dieser Frage eine durch den Renaturierungsfonds finanzierte Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Twannbachmündung in Auftrag gegeben.
Die beiden Gemeinderäte Ligerz und Twann-Tüscherz laden alle Interessierten zu einem Informationsanlass ein, um das Resultat der Studie zu teilen und Ihre offenen Fragen zu klären.
Die Einladung sowie die Unterlagen zur Machbarkeitsstudie finden Sie unter folgenden Links:
Einladung zum Informationsanlass
Unterlagen Machbarkeitsstudie Revitalisierung Twannbachmündung
Die Gemeinderäte Ligerz und Twann-Tüscherz freuen sich auf angeregte Gespräche.
Am 27. März 2025 fand die Inforveranstaltung der Gemeinde Ligerz zum Thema "Zukunft Stromversorgung Ligerz" statt. Wie besprochen, stellen wir allen Interessierten die beiden Präsentationen zur Verfügung.
Präsentation Michael Frank - Direktor Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmungen
Präsentation Fritz Mühlehtaler - VEKO-Mitglied Ligerz
SBB-Baustelleninfo Februar 2025
Ein Irrtum in den erwähnten Zeiten der Sperre des regionalen Verkehrs ist in der Baustellenankündigung aufgetaucht.
Richtig lautet:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bauarbeiten an diesen Wochenenden von Samstag, 04.00 Uhr bis Montagmorgen 04.00 Uhr keine regionalen Züge zwischen Le Landeron und Biel verkehren. Es wird ein Ersatzbusverkehr für Fahrten auf dieser Strecke eingerichtet. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise den Online-Fahrplan oder die SBB Mobile App.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat bekannt, dass das von der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 beschlossene Reglement über die Zweitwohnungsabgabe per 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Die Abgabe wurde von der Gemeindeversammlung auf 1.5 Promille des Gebäudeversicherungswertes festgelegt.
Das Reglement kann auf der Homepage eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
Die Gemeindeverwaltung Ligerz bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.
In Notfällen sind wir unter der E-Mailadresse:
Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 6. Januar 2025 wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gemeindeverwaltung Ligerz
SBB-Baustelleninfo November 2024
SBB-Baustelleninfo Dezember 2024
- Inkrafttreten Gebührentarif
- Strandweg Bipschal - Chlytwannmatte ab 9. September 2024 gesperrt
- Präsentation Zwischenkonzept Erschliessung Ligerz und Plateau de Diesse
- Doppelspurausbau Ligerz-Twann
- SEPARATSAMMLUNGEN 2024
- AHV-Zweigstelle
- Hübeli-Post 2023-02
- Invasive Neophyten
- Energiekonzept
- Vorprojektstudie Nachnutzung SBB Trassee
- Überkommunaler Richtplan Nachnutzung SBB Trassee
- Flüchtlinge aus der Ukraine
- SBB-Projekt "Ligerztunnel"
- Abstimmungs-App "VoteInfo"
- Neophyten-Bekämpfung in Ligerz
- Hübeli-Post