Mittwoch, 18. Juni 2025, 20.00 Uhr, im Saal Kreuz Ligerz, Hauptstrasse 17
Traktanden
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024
 - Teilrevision Ortsplanung BMBV und Gewässerraum: Beschluss zu Handen Genehmigungsbehörde
 - Teilrevision Ortsplanung SFG: Genehmigung Nachkredit
 - Jahresrechnung 2024: Genehmigung
 - Verkauf Stromnetz Ligerz an BKW AG: Genehmigung
 - Mitteilungen des Gemeinderats
 - Verschiedenes
 
Das Protokoll der letzten Versammlung und die Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung BMBV und Gewässerraum (Traktandum 2) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Ligerz öffentlich auf.
In die Unterlagen zu den übrigen Geschäften kann 10 Tagen vor der Versammlung Einsicht genommen werden.
Rund drei Wochen vor der Gemeindeversammlung wird allen Haushaltungen eine Botschaft zugestellt, in welcher der Gemeinderat die Traktanden näher erläutert.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger freundlich ein teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (Art. 63 und 67 a VRPG) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Für Wahlgeschäfte beträgt die Beschwerdefrist
10 Tage.
Gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Ligerz, 12. Mai 2025 Der Gemeinderat
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024




