Kreditabrechnung Sanierung Strasse und Werkleitungen Obergasse: Kenntnisnahme
Mitteilungen des Gemeinderats
Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Versammlung liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Ligerz öffentlich auf.
In die Unterlagen zu den übrigen Geschäften kann 10 Tage vor der Versammlung Einsicht genommen werden.
Rund drei Wochen vor der Gemeindeversammlung wird allen Haushaltungen eine Botschaft zugestellt, in welcher der Gemeinderat die Traktanden näher erläutert.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger freundlich ein teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (Art. 63 und 67 a VRPG) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Für Wahlgeschäfte beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage.
Gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Die Gemeinde Ligerz sucht aufgrund der Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers per 1. März 2026 oder nach Vereinbarung eine Leiterin Werkhof / einen Leiter Werkhof 80% - 100%.
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