Feuerwehr | 118 |
Sanität | 144 |
Kantonspolizei | 117 |
Wasserverband TLN | 032 315 51 82 |
Wasserverband Pikett | 079 904 55 12 |
BKW | 0844 121 175 |
Der Gemeinderat von Ligerz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Schutzzonenplan Rebmauern und die Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (BNR) Art. 12.1 und 12.2 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Planung beinhaltet folgende Unterlagen (Genehmigungsinhalt):
Weitere Unterlagen (orientierend):
Die Unterlagen liegen vom 6. Juni 2025 bis und mit 7. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung Ligerz oder auf der Webseite der Gemeinde www.ligerz.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflagefrist können Anliegen (Anträge inkl. Begründungen) schriftlich eingereicht werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Ligerz, Hübeli 4, 2514 Ligerz zu richten. Die Mitwirkungseingaben werden anschliessend ausgewertet (nicht anonym).
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Interesse und für die aktive Mitarbeit.
Ligerz, Mai 2025
Der Gemeinderat
Die Unterlagen finden Sie unter diesen Link.
Gemäss einer Information der Gemeinde Lyss wurde die Kleintierklappe bei der Tierkörpersammelstelle Lyss per sofort ausser Betrieb genommen, da es in letzter Zeit vermehrt zu unsachgemässen Entsorgungen, zu unschönen Situationen und wiederholte Blockierungen der Klappe führte.
Wir bitten Sie, die Benutzungsordnung zu befolgen
Mittwoch, 18. Juni 2025, 20.00 Uhr, im Saal Kreuz Ligerz, Hauptstrasse 17
Traktanden
Das Protokoll der letzten Versammlung und die Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung BMBV und Gewässerraum (Traktandum 2) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Ligerz öffentlich auf.
In die Unterlagen zu den übrigen Geschäften kann 10 Tagen vor der Versammlung Einsicht genommen werden.
Rund drei Wochen vor der Gemeindeversammlung wird allen Haushaltungen eine Botschaft zugestellt, in welcher der Gemeinderat die Traktanden näher erläutert.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger freundlich ein teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (Art. 63 und 67 a VRPG) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Für Wahlgeschäfte beträgt die Beschwerdefrist
10 Tage.
Gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Ligerz, 12. Mai 2025 Der Gemeinderat
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024
Donnerstag, 04. Dezember 2025 Gemeindeversammlung |
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