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Der Gemeinderat von Ligerz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Schutzzonenplan Rebmauern und die Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (BNR) Art. 12.1 und 12.2 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Planung beinhaltet folgende Unterlagen (Genehmigungsinhalt):

  • Schutzzonenplan Rebmauern Plan Nr. 1 Ligerz West, 1:1’000
  • Schutzzonenplan Rebmauern Plan Nr. 2 Ligerz Ost, 1:1’000
  • Änderung Bau- und Nutzungsreglements Art. 12.1 und 12.2

Weitere Unterlagen (orientierend):

  • Erläuterungsbericht

Die Unterlagen liegen vom 6. Juni 2025 bis und mit 7. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung Ligerz oder auf der Webseite der Gemeinde www.ligerz.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Während der Auflagefrist können Anliegen (Anträge inkl. Begründungen) schriftlich eingereicht werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Ligerz, Hübeli 4, 2514 Ligerz zu richten. Die Mitwirkungseingaben werden anschliessend ausgewertet (nicht anonym).

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Interesse und für die aktive Mitarbeit.

Ligerz, Mai 2025

Der Gemeinderat

Die Unterlagen finden Sie unter diesen Link.