Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung die Einwohnergemeinde oder die Burgergemeinde zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 032 315 11 71 | info@ligerz.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeverwaltung | 032 315 11 71 |