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Häufige
Fragen - Was Sie wissen sollten
... bei
Zuzug
Persönliche
Anmeldung innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum. Mitzubringen sind:
Heimatschein, Familienbüchlein, AHV-Ausweis.
Wochenaufenthalter
deponieren anstelle des Heimatscheines einen Heimatausweis ihrer
Wonsitzgemeinde.
Ausländerinnen
und Ausländer haben sich innert 8 Tagen ab Zuzug anzumelden und
haben ihren Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen.
Bei Neueinreise ist ausserdem die Zusicherung der
Aufenthaltsbewilligung vorzulegen.
... bei
Umzug innerhalb von Ligerz
Der
Einwohnerkontrolle ist die Adressänderung innert 14 Tagen zu
melden. Wehrpflichtige haben die Adressänderung dem
Sektionschef mitzuteilen und gegebenenfalls auch der
Zivilschutzstelle.
.... bei
Wegzug
Abmeldung bei der
Einwohnerkontrolle spätestens am Tag des Wegzuges
Militärdienst-
und Zivilschutzpflichtige haben sich ebenfalls beim Sektionschef
und gegebenenfalls bei der Zivilschutzstelle abzumelden.
Ausländerinnen
und Ausländer legen der Fremdenkontrolle bei der Abmeldung den
Reisepass und den Ausländerausweis vor.
... bei
Antragsverfahren für E-Pass 10 und Identitätskarte
Seit 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich nur noch bei einem der folgenden sieben Ausweiszentren beantragen:
- Biel
- Bern
- Courtelary
- Interlaken
- Langenthal
- Langnau i.E
- Thun
Die Einwohnergemeinden stellen keine Ausweisanträge mehr aus!
Das Ausweiszentrum kann frei gewählt werden, jedoch ist eine vorgängige Terminreservation erforderlich. Zum vereinbarten Termin müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- alter Pass oder / und alte Identitätskarte
- Niederlassungsausweis
(Ein Foto ist nicht mehr nötig)
Telefonnummer für Terminreservation: 031 635 40 00
(Diese Nummer ist für alle sieben Ausweiszentren gleich)
Adressen der nächsten Ausweiszentren:
Ausweiszentrum Biel
Kontrollstrasse 20, 2502 Biel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00
Mittwoch 09.00 – 17.00
Donnerstag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 19.00
Freitag 08.00 – 16.00
Samstag (alle 2 Wochen) 08.00 – 13.00
Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle
Laupenstrasse 18 a, 3008 Bern ab Mai 2010
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 – 17.00
Donnerstag 10.00 – 19.00
Freitag 08.00 – 16.00
Samstag 08.30 – 13.00
Diese beiden Ausweiszentren sind rollstuhlgängig.
Kinder erhalten bereits ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten, welche sich auch ausweisen müssen. Sind die Eltern nicht verheiratet oder geschieden, ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes oder der Vormundschaftsbehörde vorzulegen.
Der provisorische Pass kann direkt und nur im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der provisorische Pass wird in Bern innerhalb einer Stunde ausgestellt.
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