Aktuelles
aus der Gemeinde
PDF betreffend 1. Augustfeier
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PDF betreffend Sommerferien
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PDF betreffend Grünabfuhr
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NEU: Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
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Gute Neuigkeiten von SBB und Bund
Im Rahmen des Ausbaus der Bahninfrastruktur "Bahn 2030" soll der Ligerztunnel realisiert werden.
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Nachtfahrverbot für lärmige Güterzüge
Präsentation des Direktor des BAV, Max Friedli und des CEO der SBB, Andreas Meyer
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Separatsammlungen
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Elektrizitätsversorgung
Im Hinblick auf die Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes verbunden mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, verpachtet die Elektrizitätsversorgung Ligerz das elektrische Verteilnetz an die BKW FMB Energie AG (BKW). Ab dem 1. Oktober 2008 erfolgen die Stromlieferung und die Abrechnung des Stromverbrauchs durch die BKW. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der BKW unter: www.bkw-fmb.ch
Informationen über die ab 1. Oktober 2008 gültigen Tarife finden Sie unter www.bkw-fmb.ch/markt
Bei Fragen oder für weitere Auskünfte steht Ihnen die BKW von Montag bis Freitag zwischen 07.00-18.00 Uhr unter der Telefon-Nr. 0844 121 113 gerne zur Verfügung. Im Störungsfall kontaktieren Sie bitte die Nummer 0844 121 175.
Stromkennzeichnung: Wissen woher der Strom kommt
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Gebührenliste
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Gültig ab 01. Januar 2007
ENTSORGUNG HAUSKEHRICHT
In unserer
Gemeinde wird der Hauskehricht wöchentlich, jeweils am Dienstagmorgen, abgeführt.
Die abzuführenden Säcke dürfen nicht schon am Montagabend,
sondern erst am Dienstagmorgen bereitgestellt werden, weil die Gefahr
besteht, dass Tiere die Säcke über Nacht aufreissen, und der
Kehricht überall verstreut wird. Als Dienstleistung stellt die Gemeinde
seit einigen Jahren Container zur Verfügung, in welchen die Kehrichtsäcke
vor der Abfuhr deponiert werden können.
In letzter Zeit ist es in der Umgebung der Kehrichtcontainer vermehrt
zu Reklamationen wegen Geruchsimmissionen und Ueberfüllungen gekommen.
Wir rufen Sie hiermit auf, zur Vermeidung von Geruchsimmissionen
die Kehrichtsäcke nicht schon eine Woche vor der Abfuhr,
sondern erst am Montagabend in den Containern zu deponieren.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Gewerbecontainer
nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden dürfen.
Die Gewerbetreibenden haben die Container auf Privatgrund abzustellen,
und erst auf den Abfuhrtag hin bereitzustellen.
Wir danken Ihnen für die Respektierung dieser Weisungen.
DIE ENTSORGUNGSKOMMISSION,
Ligerz, 27. Juli 2004 |